Am 11. Februar 2025 ist die neue europäische Verpackungsverordnung, offiziell Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR), in Kraft getreten. Diese weitreichende Regelung ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie (94/62/EG) und gilt ab 2026 unmittelbar und verbindlich in allen EU-Mitgliedstaaten. Ihr zentrales Ziel: Verpackungsabfälle deutlich reduzieren, Recyclingquoten erhöhen und Wiederverwendung stärken.
Hintergrund und Ziele der PPWR
Die EU reagiert mit der PPWR auf den stetig wachsenden Verpackungsmüll, der massive Umweltprobleme verursacht. Laut EU-Kommission entstehen allein in der Union jährlich über 80 Millionen Tonnen Verpackungsabfälle – Tendenz steigend. Die PPWR verfolgt daher drei wesentliche Ziele:
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Vermeidung von Verpackungsabfällen: weniger unnötige Verpackungen und optimierte Designs.
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Förderung von Wiederverwendungssystemen: durch Vorgaben für Mehrwegverpackungen und -lösungen.
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Steigerung von Recycling und Ressourcenschonung: durch verbindliche Recyclingvorgaben und Designanforderungen.
Damit trägt die PPWR zum europäischen „Green Deal“ und zur Schaffung einer ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft bei.
Wesentliche Neuerungen im Überblick
Die PPWR bringt zahlreiche verbindliche Vorgaben und neue Standards mit sich. Die wichtigsten Änderungen sind:
1. Mindestanforderungen für Verpackungen
Alle Verpackungen müssen ab 2030 bestimmte Designvorgaben erfüllen. Dazu gehört:
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Recyclingfähigkeit („Design for Recycling“)
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Minimierung von Materialeinsatz
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Vermeidung unnötiger Verpackungsschichten („Overpackaging“)
2. Quoten für Wiederverwendung und Mehrwegverpackungen
Für bestimmte Verpackungstypen, wie Getränkeflaschen, Take-away-Behälter und Transportverpackungen, werden verbindliche Mehrwegquoten eingeführt:
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Bis 2030 muss ein erheblicher Anteil wiederverwendbar sein.
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Unternehmen müssen entsprechende Rücknahme- und Reinigungssysteme etablieren.
3. Rezyklatanteile
Ein festgelegter Mindestanteil an recycelten Materialien (Post-Consumer-Rezyklat) wird für Kunststoffverpackungen vorgeschrieben, etwa bei Flaschen oder Folien.
4. Verbot bestimmter Verpackungsarten
Einwegverpackungen in bestimmten Bereichen (z. B. kleine Hotelpflegeprodukte, Portionsverpackungen in Restaurants) werden verboten.
5. Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)
Hersteller tragen umfassendere Pflichten:
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Registrierungspflicht in jedem Mitgliedstaat, in dem Produkte vertrieben werden.
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Zahlung von EPR-Gebühren.
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Transparente Berichterstattung über Verpackungsströme.
6. Kennzeichnungspflichten
Verpackungen müssen künftig klar gekennzeichnet werden hinsichtlich:
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Materialzusammensetzung
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Recyclingfähigkeit
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Mehrwegfähigkeit
Auswirkungen auf Unternehmen: Handlungsbedarf erkennen und umsetzen
Für Unternehmen – ob Hersteller, Importeure, Online-Händler oder Gastronomiebetriebe – bedeutet die PPWR erheblichen Anpassungsbedarf:
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Produkt- und Verpackungsdesign: Unternehmen müssen Verpackungen prüfen und ggf. neu gestalten, um Recyclingfähigkeit und Materialeffizienz sicherzustellen.
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Logistik und Rücknahmesysteme: Für Mehrwegverpackungen müssen neue Logistikkonzepte und Infrastrukturen (z. B. Pfandsysteme) aufgebaut werden.
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Compliance-Management: Registrierungspflichten, Berichterstattung und EPR-Abgaben erfordern Anpassungen in der Organisation und im Berichtswesen.
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Lieferantenmanagement: Unternehmen müssen sicherstellen, dass auch ihre Zulieferer PPWR-konforme Verpackungen liefern.
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Kommunikation und Kennzeichnung: Verpackungen müssen korrekt und verbraucherfreundlich gekennzeichnet werden.
Versäumnisse können zu erheblichen Sanktionen führen – die PPWR sieht EU-weit harmonisierte Bußgelder für Verstöße vor.
Übergangsfristen und Zeitplan
Obwohl die PPWR bereits 2025 in Kraft getreten ist, treten viele zentrale Verpflichtungen ab 2026 schrittweise in Kraft. Einige Übergangsfristen:
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2026: Anwendung der allgemeinen Vorschriften (z. B. Registrierungspflicht)
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2028: erste Recycling-Designanforderungen für bestimmte Produktgruppen
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2030: verbindliche Mehrwegquoten und Rezyklatanteile
Unternehmen sollten die Zeit bis dahin intensiv nutzen, um die notwendigen Transformationsprozesse einzuleiten.
Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) ist ein bedeutender Meilenstein für den Umweltschutz und die Kreislaufwirtschaft in Europa. Sie schafft einheitliche Regeln und setzt klare ökologische Standards. Für Unternehmen bedeutet sie allerdings auch neue Pflichten und einen erheblichen Umstellungsbedarf.
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um sich strategisch auf die neuen Anforderungen vorzubereiten: durch umfassende Verpackungsanalysen, Entwicklung nachhaltiger Alternativen und Anpassung interner Prozesse. Unternehmen, die frühzeitig handeln, sichern sich nicht nur regulatorische Compliance, sondern auch Wettbewerbsvorteile in einer zunehmend nachhaltig orientierten Wirtschaft.
Tipp:
Um optimal vorbereitet zu sein, empfehlen wir unsere praxisorientierten Schulungen rund um die PPWR und nachhaltiges Verpackungsmanagement. Alle Informationen finden Sie auf unserer Website:
https://umwelt-nachhaltigkeit.com/schulungen/