Die Veröffentlichung des Omnibusverfahrens der Europäischen Kommission am 26. Februar 2025 setzt wichtige Impulse für Unternehmen und ihre Nachhaltigkeitsverantwortlichen. Ziel des umfassenden Maßnahmenpakets ist es, regulatorische Hürden zu verringern, Investitionen zu fördern und gleichzeitig die Ziele des Green Deals effizienter umzusetzen. Die zentralen Neuerungen betreffen insbesondere die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), die EU-Taxonomie sowie den Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM).
Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD): Effizientere Strukturen, reduzierte Belastungen
Die größte Entlastung erfahren Unternehmen durch die deutliche Einschränkung des Anwendungsbereichs der CSRD:
- Erhöhung der Schwellenwerte: Berichtspflichtig sind künftig ausschließlich Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden sowie einem Umsatz über 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme über 25 Millionen Euro. Diese Änderung reduziert die Zahl der verpflichteten Unternehmen um bis zu 80 %.
- Vereinfachung für Drittstaaten-Unternehmen: Der Schwellenwert für Drittstaaten-Unternehmen steigt auf 450 Millionen Euro Umsatz innerhalb der EU.
- Wertschöpfungsketten-Regelungen: Kleinere Unternehmen (bis 1.000 Mitarbeitende) sind nicht mehr verpflichtet, umfangreiche Nachhaltigkeitsdaten an größere Partnerunternehmen weiterzugeben. Stattdessen wird ein freiwilliger KMU-Standard (VSME) eingeführt, der klar definiert, welche Daten bereitgestellt werden sollen.
- Reduktion der ESG-Datenpunkte: Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) werden deutlich entschlackt und sektorspezifische, unklare oder redundante Datenpunkte entfallen.
- Lockerung der Prüfpflichten: Die angestrebte Verschärfung von „Limited Assurance“ auf „Reasonable Assurance“ entfällt, wodurch der Prüfaufwand maßgeblich reduziert wird.
- Fristverlängerungen: Unternehmen, die ursprünglich ab 2026 oder 2027 berichtspflichtig gewesen wären, erhalten zwei zusätzliche Jahre Vorbereitungszeit.
Sorgfaltspflichten in Lieferketten (CSDDD): Fokus auf Praxisnähe und Risikoorientierung
Die Anpassungen in der Corporate Sustainability Due Diligence Directive verbessern die Anwendbarkeit für Unternehmen deutlich:
- Verschobener Zeitplan: Der Beginn der Umsetzung wird um ein Jahr auf den 26. Juli 2028 verschoben, Leitlinien werden aber bereits 2026 veröffentlicht.
- Direkter Partnerfokus: Die umfassende Pflicht zur Prüfung komplexer Lieferketten entfällt zugunsten einer risikobasierten Überprüfung direkter Partnerunternehmen. Eine vollständige Überprüfung der Wertschöpfungskette erfolgt nur noch bei konkreten Risiken.
- Verlängerte Überprüfungszyklen: Statt jährlicher Prüfungen erfolgt die Bewertung der Maßnahmen nun im Fünfjahresrhythmus, es sei denn, besondere Risiken erfordern eine häufigere Anpassung.
- Vereinfachter Datenaustausch: KMU müssen künftig nur Daten nach dem freiwilligen CSRD-Standard (VSME) bereitstellen, was insbesondere kleinere Zulieferer entlastet.
- Flexiblere Geschäftsbeziehungen: Die strenge Verpflichtung zur Beendigung von Geschäftsbeziehungen wird zugunsten von Abhilfemaßnahmen aufgehoben.
- Nationale Haftungsregelungen: Die zivilrechtliche Haftung wird national geregelt und nicht länger einheitlich durch die EU vorgegeben.
EU-Taxonomie und CBAM: Vereinfachung und Entlastung
Mit den Änderungen an der EU-Taxonomie werden insbesondere mittelgroße Unternehmen entlastet:
- Freiwilligkeit für Mittelständler: Unternehmen bis zu 450 Millionen Euro Umsatz können freiwillig berichten.
- Reduktion der Berichtsdaten: Die notwendigen Berichtsdaten werden um 70 % reduziert; geprüft werden nur noch wirtschaftlich wesentliche Aktivitäten.
- Überarbeitung DNSH-Kriterien: Die „Do No Significant Harm“-Kriterien werden praxisorientierter gestaltet.
Im Bereich des CBAM werden kleinere Importeure deutlich entlastet:
- Freistellung kleiner Mengen: Unternehmen, die weniger als 50 Tonnen CBAM-betroffene Waren importieren, entfallen aus der Berichtspflicht.
- Standardisierte Emissionswerte: Die Berechnung von Emissionen wird durch die Verwendung standardisierter Werte vereinfacht.
Tipps für das weitere Vorgehen
Nutzen Sie die gewonnene Zeit, um bestehende Prozesse zur Datenerfassung und -berichterstattung systematisch zu optimieren. Analysieren Sie proaktiv mögliche zukünftige Anforderungen, um sich frühzeitig darauf einzustellen. Bleiben Sie stets über rechtliche Vorgaben und regulatorische Entwicklungen informiert, um zeitnah reagieren zu können. Evaluieren Sie die Nachhaltigkeitsstrategien Ihrer Wettbewerber und identifizieren Sie Best Practices, um Ihre eigene Position zu stärken. Konzentrieren Sie sich gezielt auf potenzielle Risiken, quantifizieren Sie diese und entwickeln Sie gezielte Maßnahmen.
Nachhaltigkeitsberichterstattung bleibt relevant – trotz regulatorischer Änderungen
Die bisher umgesetzten Maßnahmen bleiben von Bedeutung, selbst wenn sich der regulatorische Rahmen durch das Omnibusverfahren ändert. Die Relevanz nachhaltiger Themen wie beispielsweise die CO2-Berichterstattung bleibt unvermindert hoch. Unternehmen in Lieferketten müssen weiterhin mit entsprechenden Anforderungen ihrer Kunden rechnen. Auch die Auswirkungen auf Finanzierungsbedingungen durch Banken, die möglicherweise Nachhaltigkeitsdaten anfordern, bleiben vorerst unklar.
Es ist ratsam, die konkreten weiteren Entwicklungen genau zu beobachten und strategisch auf Veränderungen zu reagieren. Gerne unterstützt Sie dabei unser Kooperationspartner, die Andrawas-Consulting Group, bei der Umsetzung der Anforderungen.