Ab dem 1. Januar 2025 gilt die endgültige verpflichtende Kennzeichnungspflicht mit der sogenannten UFI-Nummer (Unique Formula Identifier) für alle gefährlichen Gemische, die innerhalb der EU in Verkehr gebracht werden. Diese gesetzliche Vorgabe geht auf die CLP-Verordnung (EG Nr. 1272/2008, Anhang VIII) zurück und betrifft Hersteller, Importeure sowie nachgeschaltete Anwender von Produkten, die gesundheitliche oder physikalische Gefahren aufweisen.
Was genau ist die UFI-Nummer? Die UFI-Nummer ist ein eindeutiger, 16-stelliger alphanumerischer Code, der gezielt für jede Rezeptur generiert wird. Er ermöglicht es Giftnotrufzentralen, im Falle eines Notfalls schnell und präzise auf die Produktzusammensetzung zuzugreifen, um geeignete medizinische Maßnahmen zu treffen. Der Code basiert auf einer Kombination aus der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (VAT) des Unternehmens und einer individuellen Formulierungsnummer, die mittels des ECHA-UFI-Generators erstellt wird.
Wozu dient die UFI-Nummer? Hauptziel der UFI-Nummer ist es, den Verbraucherschutz maßgeblich zu erhöhen. Durch die präzise und schnelle Identifikation der genauen Zusammensetzung gefährlicher Mischungen können Giftnotrufzentralen unmittelbar reagieren. Dies minimiert gesundheitliche Risiken bei Unfällen oder unsachgemäßer Handhabung der Produkte. Dabei bleibt die Rezeptur durch die Verschlüsselung der UFI-Nummer stets geschützt und vertraulich.
Betroffene Produkte und Branchen Die UFI-Pflicht betrifft sämtliche Branchen, die gefährliche Gemische herstellen oder vertreiben. Typische Produkte sind Reinigungsmittel, Farben, Lacke, Klebstoffe, Pflanzenschutzmittel und kosmetische Produkte, sofern diese als gefährlich eingestuft sind.
Anforderungen und Umsetzungsschritte für Unternehmen
- UFI-Generierung: Jedes Unternehmen ist verpflichtet, über den offiziellen ECHA-UFI-Generator eine eigene UFI für jede Produktrezeptur zu erstellen.
- Kennzeichnung: Die UFI muss deutlich sichtbar auf der Verpackung angebracht werden, idealerweise nahe bei Gefahrensymbolen oder dem Barcode.
- Poison Centre Notification (PCN): Unternehmen müssen über das PCN-Portal der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) umfangreiche Produktinformationen hinterlegen.
- Aktualisierungspflicht: Jede signifikante Rezepturänderung macht eine neue UFI-Nummer erforderlich, die erneut gemeldet werden muss.
Mögliche Herausforderungen
- Erhöhte administrative Aufwände bei der Generierung und Verwaltung der UFI-Nummern
- Notwendige Anpassungen von Etiketten und Sicherheitsdatenblättern
- Sicherstellung einer lückenlosen Dokumentation und regelmäßiger Updates
Vorteile der UFI-Pflicht
- Schnellere und effizientere Notfallhilfe durch Giftnotrufzentralen
- Gesteigerter Verbraucherschutz und höhere Produktsicherheit
- Transparenz und klare Verantwortlichkeiten entlang der Lieferkette
Nachteile und Stolpersteine
- Initialer Mehraufwand und zusätzliche Verwaltungskosten für Unternehmen
- Risiko hoher Strafen bei Nicht-Compliance und Verzögerungen
Empfehlungen zur optimalen Umsetzung Unternehmen sollten zeitnah ihre internen Abläufe prüfen, um rechtzeitig Compliance zu gewährleisten. Dazu gehört die Durchführung einer Bestandsaufnahme gefährlicher Produkte, Schulung der zuständigen Mitarbeiter, Investitionen in digitale Verwaltungssysteme und rechtzeitige Kommunikation mit Kunden und Lieferanten.
Die Einführung der verpflichtenden UFI-Kennzeichnung ab 2025 stellt einen wesentlichen Fortschritt im Bereich des Verbraucherschutzes und der Produktsicherheit dar. Für Unternehmen bedeutet dies die Notwendigkeit einer sorgfältigen und rechtzeitigen Vorbereitung, um alle regulatorischen Anforderungen sicher zu erfüllen und gleichzeitig Risiken zu minimieren.