THG-Quote, RED III und Co.: Was Unternehmen ab 2026 erwartet

Die anstehende Novelle der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (BioKraft-NachV), die am 1. Januar 2026 in Kraft tritt, stellt Unternehmen, die verpflichtet sind, die Vorgaben der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) und der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) umzusetzen, vor neue Herausforderungen. Im Folgenden erhalten Sie eine fundierte und praxisorientierte Übersicht der wesentlichen Änderungen, betroffenen Gesetzeswerke sowie konkrete Handlungsempfehlungen, die Ihnen helfen sollen, frühzeitig auf die regulatorischen Anforderungen zu reagieren und diese erfolgreich umzusetzen.

Hintergrund der Novelle bildet die Umsetzung der RED III auf nationaler Ebene. Die Europäische Union verfolgt das ambitionierte Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien im Verkehrssektor erheblich zu erhöhen und gleichzeitig Treibhausgasemissionen signifikant zu senken. Mit RED III wurde der Rahmen geschaffen, wonach Mitgliedstaaten bis 2030 eine THG-Emissionsreduktion von 14,5 % oder alternativ einen Anteil erneuerbarer Energien im Verkehr von mindestens 29 % erreichen müssen.

Eine zentrale Änderung der BioKraft-NachV ist die Einführung strengerer Nachweis- und Dokumentationspflichten. So sieht der Referentenentwurf vor, dass künftig Vor-Ort-Kontrollen, wie sie bereits in der 38. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (38. BImSchV) vorgeschrieben sind, explizit dokumentiert werden müssen. Diese Maßnahme soll insbesondere die Transparenz innerhalb der gesamten Lieferkette verbessern und Risiken wie Greenwashing und Zertifikatsbetrug minimieren.

Mit dem Inkrafttreten der Novelle sind weitreichende Anpassungen an die THG-Quotenregelung verbunden. Eine signifikante Neuerung ist die schrittweise Verdopplung der Quote fortschrittlicher Biokraftstoffe. Während diese aktuell bei 1 % liegt, erhöht sie sich ab 2026 auf 2 %, 2028 auf 2,5 % und schließlich bis 2030 auf 3 %. Diese Änderungen reflektieren den klaren Fokus der EU auf nachhaltige Biokraftstoffe und innovative Technologien wie Renewable Fuels of Non-Biological Origin (RFNBO). Parallel dazu wird erstmals eine separate Quote für strombasierte erneuerbare Kraftstoffe eingeführt. Diese beträgt im Jahr 2026 zunächst 0,1 % und steigt bis zum Jahr 2040 auf 12 %.

Des Weiteren werden bisher geltende Privilegien, wie die doppelte Anrechnung von bestimmten Biokraftstoffen, abgeschafft. Fortgeschrittene Biokraftstoffe werden künftig nur noch einfach angerechnet, wodurch Unternehmen ihre Quotenerfüllung erheblich neu kalkulieren müssen. Gleichzeitig wird die Anrechnung von Biokraftstoffen aus Rohstoffen mit hohem Risiko indirekter Landnutzungsänderungen (iLUC), wie Palm- und Sojaöl, vollständig ausgeschlossen. Für konventionelle Biokraftstoffe wird zudem eine Obergrenze von 3 % bis 2030 eingeführt. Diese Maßnahmen verfolgen das Ziel, die Nachhaltigkeit im Verkehrssektor weiter zu stärken und den Einsatz umweltfreundlicher Alternativen zu fördern.

Die Änderungen der BioKraft-NachV wirken sich zudem auf weitere Regelwerke aus. Die 38. BImSchV wird entsprechend angepasst, indem sie die Unterquote für fortschrittliche Biokraftstoffe erhöht und zusätzlich den Einsatz strombasierter Kraftstoffe regelt. Ebenfalls betroffen ist die 37. BImSchV, die den Rahmen für die Integration strombasierter Kraftstoffe (Power-to-X) definiert. Neu ist zudem die Integration des Verkehrssektors in das europäische Emissionshandelssystem (EU-ETS2) ab 2027. Unternehmen, die biogene Kraftstoffe, insbesondere Biogas und Biomethan, produzieren und in Verkehr bringen, müssen sich somit bereits ab 2026 auf neue Verpflichtungen einstellen.

Diese umfangreichen regulatorischen Änderungen stellen betroffene Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen. Besonders im Bereich der Zertifizierung und Dokumentation besteht unmittelbarer Handlungsbedarf. Zertifizierer und Unternehmen, die Biokraftstoffe produzieren, importieren oder handeln, müssen sicherstellen, dass die erforderlichen Vor-Ort-Kontrollen vollständig durchgeführt und nachvollziehbar dokumentiert werden. Zertifizierungssysteme wie ISCC oder REDcert sollten daher frühzeitig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.

Aus strategischer Sicht empfiehlt es sich, den Fokus verstärkt auf fortschrittliche Biokraftstoffe und RFNBO zu legen. Unternehmen, die ihre Rohstoffstrategie nicht rechtzeitig umstellen, riskieren nicht nur regulatorische Nachteile, sondern auch erhebliche Wettbewerbsnachteile. Die Investition in entsprechende Produktionskapazitäten, Partnerschaften und Infrastrukturen ist daher dringend geboten.

Weiterhin erfordert der Wegfall der doppelten Anrechnung von fortgeschrittenen Biokraftstoffen eine Neubewertung der Wirtschaftlichkeit bestehender Geschäftsmodelle. Insbesondere Produzenten von Biogas und Biomethan stehen vor der Herausforderung, ihre Preisstrategien und Geschäftsmodelle unter den neuen Bedingungen neu zu definieren. Unternehmen sind gut beraten, frühzeitig umfassende Marktanalysen durchzuführen und Anpassungen ihrer wirtschaftlichen Planungen vorzunehmen.

Im Hinblick auf Compliance und Steuerung gewinnen digitale Nachweisführungssysteme und robuste Tracking-Mechanismen zunehmend an Bedeutung. Diese sollen insbesondere helfen, Betrugsfälle wie Fake-Biodiesel und fehlerhafte Zertifikatsanrechnungen zu verhindern. Moderne Technologien, etwa Blockchain-basierte Lösungen, bieten hier innovative Möglichkeiten, die regulatorischen Anforderungen effizient zu erfüllen und gleichzeitig die eigene Compliance zu stärken.

Zusätzlich müssen sich Unternehmen auf die Erweiterung des Emissionshandelssystems vorbereiten und entsprechende Schnittstellen schaffen, um die Integration in den EU-ETS2-Prozess reibungslos zu gestalten. Dies betrifft insbesondere Anbieter biogener Kraftstoffe, die ab 2027 ihre Emissionsdaten direkt in das europäische Emissionshandelssystem einspeisen müssen.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Novelle der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung Unternehmen vor zahlreiche neue Herausforderungen stellt, gleichzeitig jedoch klare Impulse für eine nachhaltige Ausrichtung im Verkehrssektor gibt. Durch eine frühzeitige und gezielte Vorbereitung auf die bevorstehenden Änderungen können Unternehmen ihre regulatorischen Verpflichtungen erfüllen und zugleich langfristig Wettbewerbsvorteile sichern. Der Schlüssel zum Erfolg liegt in einer proaktiven Anpassung der Rohstoffstrategien, der Investition in fortschrittliche Technologien und einer robusten und transparenten Dokumentation und Zertifizierung.