Grundlehrgang Arbeitssicherheitsbeauftragter (§22SGB VII)
Der Grundlehrgang zum Sicherheitsbeauftragten gemäß §22 des Siebten Sozialgesetzbuchs (SGB VII) ist ein umfassendes Schulungsprogramm, das darauf abzielt, Teilnehmerinnen und Teilnehmer in die wichtigsten Aspekte der betrieblichen Sicherheit einzuführen. Gemäß gesetzlicher Bestimmungen übernimmt der Sicherheitsbeauftragte eine zentrale Rolle im Unternehmen, um Unfälle zu verhindern und die Arbeitssicherheit zu gewährleisten.